Präambel
- In unserer Schule herrscht eine tolerante, aufgeschlossene und freundliche Atmosphäre, die allen Schülern bestmögliches Leben und Lernen ermöglicht.
- Schüler, Lehrer und Gäste begegnen sich höflich und grüßen einander.
- Wir achten stets auf Sauberkeit und Ordnung.
- Unterschiedliche Meinungen sind in Ordnung – Meinungsverschiedenheiten werden im Gespräch geklärt.
- An unserer Schule wird niemand ausgeschlossen, wir helfen einander.
- Wir schauen nicht weg, wenn es anderen schlecht geht.
Regeln für den Unterricht
- Der Unterricht beginnt zu den festgelegten Zeiten. Der Lehrer beginnt und beendet den Unterricht.
- Die Schüler haben zum Stundenbeginn alle Unterrichtsmaterialien vollständig bereitgelegt sowie die Jacken und Kopfbedeckungen abgelegt.
- Die Sitzordnung hält jeder ein.
- Niemand darf beim Lernen gestört werden.
- Während des Unterrichtes wird nicht gegessen.
- Die Benutzung von Handys, Audio- oder internetfähigen Geräten stören den Unterricht und sind deshalb zu unterlassen. Handys sind auszuschalten! Die Schule ist befugt, bei Störungen den Schülern diese Geräte abzunehmen und sicherzustellen. Die Rückgabe erfolgt nach Aufklärung des Sachverhaltes an die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler.
- Nach Ablauf von drei Schultagen kann ein eingezogenes Handy mit schriftlicher Vollmacht eines Erziehungsberechtigten auch an den Schüler zurückgegeben werden.
- Im Sportunterricht erfolgt der Einzug des Handys von Schülern, die nicht direkt am Unterricht teilnehmen. Aufbewahrungsort der Handys ist das Sportlehrerzimmer.
- Die Räume werden sauber und ordentlich verlassen.
- Der Ordnungsdienst wischt die Tafel ab, kontrolliert das Hochstellen der Stühle sowie das Schließen der Fenster.
- Für die Sporthalle, die Fachräume sowie für den Essenraum gelten besondere Raumordnungen.
- Vor dem Sportunterricht nutzen die Schüler die Toiletten im Schulhaus!
- Beschmutzungen von Tischen, Stühlen, Wänden, Toiletten u.a. sind vom Verursacher zu beseitigen.
- Entstandene Schäden sind wiedergutzumachen. Ist die Reparatur durch Schüler nicht möglich, so wird der Wert des entstandenen Schadens durch gemeinnützige Tätigkeit abgeleistet.
Regeln für die Pausen
- Die kleinen Pausen dienen ausschließlich dem zügigen Wechsel der Klassen- und Fachräume und der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde.
- Im Schulhaus verhalten wir uns leise. Es wird nicht gerannt, geschubst oder getobt.
- In der Hofpause erholen sich alle Schüler auf dem Schulhof, wobei niemand das Schulgelände verlässt.
- Beim Abklingeln wird die Pause im Raum der nachfolgenden Stunde verbracht.
- Die aufsichtführenden Lehrer und Ordnungsschüler achten auf Disziplin und Ordnung. Der Schülerrat unterstützt die Aufsicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
- Alle Schüler betreten mit dem Vorklingeln zur 1., 4. und 6. Stunde das Gebäude.
- Bälle, Inlineskater u. a. sind im Schulhaus aus Sicherheitsgründen nicht zu benutzen.
- Ballspielen ist im unteren Schulhofbereich erlaubt.
- Das Mittagessen im Speiseraum wird in Ruhe eingenommen. Die Aufsicht lässt die Schüler gestaffelt in den Raum.
- Während der Mittagspause ist der Aufenthalt im gesamten Schulgebäude nicht erlaubt. Ausgenommen sind von dieser Regel jene Schüler, die sich in der Lernzeit, der Bibliothek oder bei der Essensausgabe befinden.
Allgemeine Regeln
- Alle Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht. Bei Verspätungen melden sich die Schüler im Sekretariat, um diese dort zu rechtfertigen.
- Schüler, die aufgrund von Arztbesuchen zu spät zum Unterricht erscheinen, können bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung am Unterricht teilnehmen.
- Fahrschüler, die aufgrund von Verspätungen der RSAG zu spät kommen, können bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der RSAG am Unterricht teilnehmen.
- Während der Unterrichtszeit dürfen Schüler die Schule in Freistunden und der Mittagspause nur mit Genehmigung der Eltern verlassen.
- Aus Sicherheitsgründen ist das Fahren mit Fahrrädern und Kraftfahrzeugen auf dem Schulvorplatz nur mit Genehmigung des Schulleiters gestattet.
- Fahrräder dürfen nur bei den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung.
- Auf dem Schulgelände herrscht striktes Alkohol-, Drogen- und Nikotinverbot. Verstöße können Anzeigen bei der Polizei bzw. beim Ordnungsamt der Hansestadt Rostock durch die Schulleitung nach sich ziehen.
- Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist den Schülern untersagt. Die Schule ist befugt, den Schülern Waffen, waffenähnliche Gegenstände und sonstige Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung und Sicherheit stören könnten bzw. stören, abzunehmen und sicherzustellen. Die Rückgabe der Gegenstände erfolgt nach umfassender Aufklärung des Sachverhaltes durch Entscheidung des Schulleiters an die Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schüler.
- Bei Krankheit ist das Fehlen durch die Eltern umgehend telefonisch mitzuteilen. Spätestens drei Tage nach Genesung muss eine schriftliche Entschuldigung durch einen Arzt oder die Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.
- Volljährige Schüler legen einen Krankenschein vor.
- Film- und Fotoaufnahmen ohne Wissen der Person(en) sind nicht zulässig. Sie stellen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.
- Bildnisse dürfen gemäß Kunsturhebergesetz nur mit Einwilligung des Abgelichteten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Diese Hausordnung wurde auf der Sitzung der Schulkonferenz vom 19.11.2018 einstimmig beschlossen.
gez. Jung | gez. Plattner |
Vorsitzende der Schulkonferenz | Schulleiter |