Hausaufgaben dienen der Vorbereitung auf den Unterricht und sind in der Regel als freiwillige zusätzliche Übungsaufgaben oder als Pflichtaufgaben zu verstehen. Damit wird die Selbstkompetenz der Kinder und Jugendlichen mit Blick auf die spätere Berufsausbildung gefördert.

 

Erläuterungen:

 

- Hausaufgaben sind freiwillige Übungsaufgaben zur Unterrichtsvor- bzw. Nachbereitung
- Pflichthausaufgaben sind z. B. Anfertigung von KV, Lernen von Gedichten, Lernen von Vokabeln
- der Fachlehrer entscheidet in eigener Verantwortung, ob HA freiwillig oder Pflicht sind
- geeignete Kontrolle und Vergleich der HA in Eigenverantwortung der FL (z. B. durch Lösungsfolien oder Lösungsblätter)
- Schüler müssen die Chance haben, zu den Übungsaufgaben Fragen stellen zu können
- mündliche HA sind als Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde zu verstehen
- sollten HA als Pflichtaufgaben für alle Schüler erteilt werden, muss die Kontrolle und ggf. das Nachholen sowie damit verbundene Maßnahmen in geeigneter pädagogischer Form durch den FL realisiert werden
- alle Schüler müssen sich die HA eintragen (ggf. kontrollieren), auch wenn diese nur als Angebot gedacht sind
die Studien- und Lernzeiten in der Mittagspause sind ein geeignetes Instrument, den Schülern Hilfe und Unterstützung beim Lernen und Anfertigen der Hausaufgaben zu geben (Eigenverantwortung stärken; kooperatives Lernen fördern)

 

gez. Plattner
Schulleiter

 

September, 2017

 

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